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§ 7 MinroG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Arbeitsbericht

§ 7

Am Ende jedes Kalenderjahres ist der Behörde ein Bericht über die durchgeführten Sucharbeiten vorzulegen. In diesem Bericht ist auch das Ergebnis der Suche nach mineralischen Rohstoffen bekanntzugeben.

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