Inhalt der besonderen Bewilligung gemäß § 27a FPG
Inhalt der besonderen Bewilligung gemäß § 27a FPG
§ 7a
Die besondere Bewilligung gemäß § 27a FPG wird in Form einer Bestätigung der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Papierform erteilt und hat jedenfalls folgende inhaltliche Parameter zu enthalten:
- 1. die Bezeichnung „Republik Österreich“ und „besondere Bewilligung gemäß § 27a FPG“,
- 2. Name(n),
- 3. Geschlecht,
- 4. Geburtsdatum,
- 5. Geburtsort,
- 6. Staatsangehörigkeit,
- 7. Reisepassnummer,
- 8. Ausstellungsdatum des Reisepasses,
- 9. Ausstellungsdatum der besonderen Bewilligung,
- 10. Gültigkeitsdauer der besonderen Bewilligung,
- 11. Name und Unterschrift des Genehmigenden,
- 12. ausstellende Behörde,
- 13. das Rundsiegel der ausstellenden Behörde.
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