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§ 7 ZIS-V 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2022

ZIS-Portal

§ 7.

(1) Nach § 1 Meldeverpflichtete haben die Daten gemäß § 5 über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu melden.

(2) Die RTR-GmbH hat das ZIS-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen und den Verpflichteten gemäß § 1 Zugangsdaten zu übermitteln. Zugangsdaten können bei Bedarf auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Beim ZIS-Portal angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen zuletzt gemeldeten Daten zur Verfügung gestellt.

(3) Über das ZIS-Portal sind Daten in einem der in § 6 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle gemeldeten Datensätze im ZIS-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das ZIS-Portal hat die Möglichkeit zu bieten, über eine online Karte einzelne Komponenten im Sinne des § 5 Abs. 4 zu kennzeichnen.

(4) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des ZIS-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20012043

Dokumentnummer

NOR40247690

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