Parkometer
§ 7.
Automaten im Sinne des § 25 Abs. 4a StVO sind Parkuhren (Parkometer), die für jeden einzelnen Stellplatz der Kurzparkzone aufgestellt sind und gegen Geldeinwurf Dauer und Ende der zulässigen Parkzeit anzeigen.
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2018
Gesetzesnummer
10012343
Dokumentnummer
NOR12154706
alte Dokumentnummer
N9199424083L
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