In- und Außerkrafttreten
§ 7
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bautechnikverordnung-Energie, LGBl Nr 37/2011, außer Kraft.
(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren um Erteilung einer Baubewilligung sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(3) § 2 Abs 3, 6 und 7 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2015 treten mit 6. August 2015 in Kraft.
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