§ 7 BTV-E

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2014

In- und Außerkrafttreten

§ 7

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bautechnikverordnung-Energie, LGBl Nr 37/2011, außer Kraft.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren um Erteilung einer Baubewilligung sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

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