§ 6 TGFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

§ 6

Beiträge des Trägers des Krankenhauses St. Vinzenz in Zams

(1) Der Träger des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses St. Vinzenz in Zams hat an den Fonds in den Jahren 2006, 2007 und 2008 Beiträge in der Höhe von jeweils 206.000,– Euro zu leisten.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten. § 5 Abs. 4 zweiter Satz gilt sinngemäß.

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