Bezugnahme auf Richtlinien
§ 6
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2011/91/EU über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt, ABl. Nr. L 334 vom 16.12.2011, in österreichisches Recht umgesetzt.
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