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§ 5 Loskennzeichnungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2014

Entfall der Angabe des Loses

§ 5

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum in der Kennzeichnung angegeben, so kann die Angabe des Loses entfallen, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.

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