Sprachliche Gleichbehandlung
§ 6
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
