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§ 6 Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.10.2011

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 6

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

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