Ausbildungssperre
§ 62
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
Ausbildungssperre
§ 62
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.