Antragsunterlagen
§ 5.
Der Antrag gemäß § 4 hat jedenfalls zu enthalten:
- 1. eine Darstellung der Geschäftstätigkeit der Wertpapierfirma;
- 2. eine Darlegung der Gründe, warum die Wertpapierfirma die Anforderungen für die Ausnahme von der Liquiditätsanforderung erfüllt;
- 3. Nachweise für das Fehlen von relevanten Risiken, insbesondere Liquiditätsrisiken.
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Gesetzesnummer
20012159
Dokumentnummer
NOR40250677
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