2. Abschnitt
Leistungen
§ 5
Leistungskatalog
(1) Leistungen nach diesem Abschnitt sind:
- a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6),
- b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7),
- c) Therapien (§ 8),
- d) Pädagogische Förderung (§ 9),
- e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10),
- f) Arbeit–Tagesstruktur (§ 11),
- g) Wohnen (§ 12),
- h) Personenbeförderung (§ 13).
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 lit. a bis g können auch in Form eines persönlichen Budgets und damit als Zuschuss gewährt werden.
01.02.2022
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