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Art. 1 § 5 EFZG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2018

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 5.

Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 einvernehmlich beendet wird.

Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2018

Gesetzesnummer

10008308

Dokumentnummer

NOR40198615