Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 5.
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2017
Gesetzesnummer
10008308
Dokumentnummer
NOR12097393
alte Dokumentnummer
N6197427945L