Art. 1 § 5 EFZG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1974

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 5.

Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.

Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2017

Gesetzesnummer

10008308

Dokumentnummer

NOR12097393

alte Dokumentnummer

N6197427945L