§ 5.
Wer beabsichtigt, erstmalig einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Wiener Gemischtem Satz DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Wien schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2017
Gesetzesnummer
20008544
Dokumentnummer
NOR40154421
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