§ 54
Nichtigkeit
Bescheide, mit denen die Baubewilligung erteilt wird, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler, wenn
- a) dem Bauverfahren entgegen dem § 24 Abs. 4 kein hochbautechnischer oder brandschutztechnischer Sachverständiger oder kein Sachverständiger zur Beurteilung der jeweiligen Gefahrensituation beigezogen wurde;
- b) die Baubewilligung erteilt wurde, obwohl das betreffende Bauvorhaben dem Flächenwidmungsplan oder einem Bebauungsplan widersprochen hat (§ 26 Abs. 3 lit. a) oder obwohl ein Abweisungsgrund nach § 26 Abs. 3 lit. b, c oder e vorgelegen ist.
16.07.2025
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