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§ 53a S. KBBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Förderkomponenten

§ 53a

Die Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen basiert auf den folgenden Förderkomponenten:

  1. 1. Förderung der Betreuungszeiten pro Organisationsform; dafür sind die folgenden Parameter maßgeblich:
  1. a) die wöchentliche Rahmenöffnungszeit der Organisationsform und die Anzahl der betriebenen Gruppen dieser Organisationsform;
  2. b) das wöchentliche Betreuungsausmaß der angemeldeten Kinder laut Betreuungsvereinbarung in den einzelnen Gruppen;
  3. c) die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die zum Stichtag (§ 53d Abs 1) in den Gruppen angemeldet sind;
  4. d) das Anstellungsausmaß des pädagogischen Personals laut Dienstvertrag oder dem Ausmaß der Bereitstellung (§ 25a Abs 1);
  1. 2. Förderung der gruppenarbeitsfreien Dienstzeit für Leitungen („Leitungsstunden“)
  2. 3. Förderung des Personals zur Betreuung von Kindern mit IE-Bedarf.

29.12.2025

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