Unbefugtes Tragen der Uniform
§ 53
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unbefugtes Tragen der Uniform
§ 53
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
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