Meldepflichtige Bauvorhaben
§ 4.
Direkt und indirekt geplante Bauvorhaben an physischen Infrastrukturen sind, wenn in den nächsten sechs Monaten die erstmalige Beantragung einer Genehmigung oder, wenn keine Genehmigung erforderlich ist, der Baubeginn vorgesehen ist, an die RTR-GmbH zu melden.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2022
Gesetzesnummer
20012043
Dokumentnummer
NOR40247687
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