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§ 4 ZIS-V 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2022

Meldepflichtige Bauvorhaben

§ 4.

Direkt und indirekt geplante Bauvorhaben an physischen Infrastrukturen sind, wenn in den nächsten sechs Monaten die erstmalige Beantragung einer Genehmigung oder, wenn keine Genehmigung erforderlich ist, der Baubeginn vorgesehen ist, an die RTR-GmbH zu melden.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20012043

Dokumentnummer

NOR40247687

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