Vertiefende Abschätzung
§ 4
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Vertiefende Abschätzung
§ 4
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
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