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§ 4 Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2022

§ 4.

§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2022

Gesetzesnummer

20007391

Dokumentnummer

NOR40249579

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