§ 4 Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

Alte FassungIn Kraft seit 20.12.2019

§ 4.

§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2022

Gesetzesnummer

20007391

Dokumentnummer

NOR40219917

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