Furcht vor persönlicher Gefahr
§ 4
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn es die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Furcht vor persönlicher Gefahr
§ 4
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn es die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.
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