Förderungsempfänger
§ 4
Als Empfänger von Förderungen kommen juristische Personen in Betracht,
- a) die ihren Sitz im Inland haben,
- b) deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
- c) die eine kontinuierliche und pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit auf den Gebieten der Erwachsenenbildung oder des Volksbüchereiwesens leisten.
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