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§ 4 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.1.2020 bis 31.12.2020 (BGBl. II Nr. 37/2021)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.