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§ 4 DiStG 2020-UmsetzungsV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 4.

(1) Die Anmeldung zum Onlineverfahren-Digitalsteuer erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at ) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Onlinewerbeleister hat bekanntzugeben:

  1. 1. Name bzw. Firmenbezeichnung
  2. 2. Adresse
  3. 3. E-Mailadresse

(2) Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:

  1. 1. ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
  2. 2. ein Nachweis über die Identität der die Anmeldung durchführenden Person
  3. 3. ein Nachweis der Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2019

Gesetzesnummer

20010833

Dokumentnummer

NOR40219534

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