B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Warmsprudelwannen (Whirlwannen)
Füllwasser
§ 47
(1) Das Wasser, mit dem Warmsprudelwannen (Whirlwannen) gefüllt werden, muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- 1. Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:
- a) Koloniebildende Einheiten bei 37° C Bebrütungstemperatur: die Konzentration darf 100 in 1 ml nicht überschreiten,
- b) Escherichia coli: darf in 100 ml nicht nachweisbar sein,
- c) Enterokokken: dürfen in 100 ml nicht nachweisbar sein,
- d) Pseudomonas aeruginosa: darf in 100 ml nicht nachweisbar sein,
- e) Legionellen: die Konzentration darf 10 in 100 ml (100 in 1 Liter) nicht überschreiten,
- 2. in chemischer Hinsicht dürfen
- a) keine Substanzen in Konzentrationen enthalten sein, die die Gesundheit der Badenden gefährden können und
- b) keine Inhaltsstoffe in Konzentrationen enthalten sein, die die Desinfektion beeinträchtigen.
(2) Bei begründetem Verdacht sind weitere mikrobiologische und chemische Parameter in die Untersuchungen einzubeziehen.
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