Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 42.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von 14 Tagen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019 (VEVO 2019), BGBl. II Nr. 415/2019 außer Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, BGBl. II Nr. 379/2006, außer Kraft.
Schlagworte
Einfuhr
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022
Gesetzesnummer
20012126
Dokumentnummer
NOR40249396
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