Anlage 1
Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich
A. Gebiete der Europäischen Union
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten.
B. Gebiete des EWR
- 1. Das Gebiet des Königreichs Norwegen
- 2. Das Gebiet von Island*
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen
C. Gebiete mit besonderen Verträgen
- 1. Das Gebiet von Andorra
- 2. Das Gebiet der Färöer Inseln
- 3. Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein
- 4. Das Gebiet von San Marino
- 5. Das Gebiet von Nordirland
- 6. Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022
Gesetzesnummer
20012126
Dokumentnummer
NOR40249397
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