Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften sowie Übergangsbestimmungen
§ 42.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von 14 Tagen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019 (VEVO 2019), BGBl. II Nr. 415/2019 außer Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, BGBl. II Nr. 379/2006, außer Kraft.
(4) Bewilligungen gemäß § 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 480/2022 bleiben bis zum Ablauf ihrer im Bescheid gesetzten Frist oder bis zu ihrer Aufhebung durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit in Kraft.
(5) Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1 Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 2 Z 17, 14 Abs. 1, 18 Abs. 1, 25 Abs. 7, 26 Abs. 6, 28 Abs. 1, 39 Abs. 1 und 42 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2025 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Schlagworte
Einfuhr
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2025
Gesetzesnummer
20012126
Dokumentnummer
NOR40268604
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