Ausbildungsablauf – NFS
§ 41
(1) Die Ausbildung zum Notfallsanitäter umfasst
- 1. eine theoretische Ausbildung im Umfang von 160 Stunden,
- 2. eine praktische Ausbildung in Notarztsystemen einschließlich Notarzteinsatzfahrzeugen im Mindestumfang von 280 Stunden, wovon 120 Stunden in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt absolviert werden können, sowie
- 3. ein Praktikum in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt im Mindestumfang von 40 Stunden.
- 1. den Stundenumfang des Praktikums in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt,
- 2. den Stundenumfang der praktischen Ausbildung in Notarztsystemen einschließlich Notarzteinsatzfahrzeugen sowie
- 3. allfällige Voraussetzungen hinsichtlich der Absolvierung theoretischer Lehrinhalte, die vor Beginn der praktischen Ausbildung zu erfüllen sind,
festzusetzen.
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