Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 3
Bei der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung sind die Grundsätze der wirkungsorientierten Haushaltsführung gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten, soweit diese jeweils in Betracht kommen. Weiters sind die Qualitätskriterien gemäß § 23 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten. Diese umfassen die Relevanz, inhaltliche Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit.
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