Berechnung des maximalen Verlustes
§ 3.
(1) Der maximale VerlustL zum Bilanzstichtag ist das Minimum, also der kleinere Wert von und
(2) Das für die Berechnung des maximalen Verlusts L verwendete σ entspricht dem Durchschnitt der Jahreswerte der letzten fünf Geschäftsjahre.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2021
Gesetzesnummer
20009299
Dokumentnummer
NOR40238098
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