Hinweis auf Kraftstoffverbrauch bzw. Stromverbrauch und CO2-Emissionen
§ 3.
(1) Die Größe des Hinweises gemäß § 4 Pkw-VIG beträgt 297 mm × 210 mm (DIN A4). Der Hinweis ist grundsätzlich in Hochformat und Farbdruck zu erstellen. Sollte einem Händler die Herstellung des Hinweises in Farbdruck auf Grund seiner EDV-Ausstattung nicht möglich sein und sind auch die anderen Händlerangaben am Personenkraftwagen in Schwarz-Weiß gedruckt, so kann auch für den Hinweis Schwarzweißdruck verwendet werden.
(2) Der Hinweis hat folgende Angaben zu umfassen:
- 1. Handelsname des Herstellers;
- 2. Modellbezeichnung des Personenkraftwagens;
- 3. Leistung in kW;
- 4. Kraftstofftyp im Sinne der Eintragung der Antriebsart gemäß EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigungsbescheid;
- 5. Verwendbare Kraftstoffe, Verbraucherinformation hinsichtlich der Tauglichkeit zur Verwendung von handelsüblichen Kraftstoffen gemäß der ÖNORM EN 16942 „Kraftstoffe – Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität – Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation“, ausgegeben am 15. November 2016 sowie für das Laden von Strom für Elektrofahrzeuge die Verbraucherinformation gemäß der ÖNORM EN 17186 „Identifikation von Fahrzeug- und Infrastrukturkompatibilität – Grafische Darstellung von Kundeninformationen für die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen“, ausgegeben am 15. Oktober 2019;
- 6. offizieller Kraftstoffverbrauch nach WLTP in Liter je 100 Kilometer (l/100 km), in Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km), in Kilogramm je 100 Kilometer (kg/100 km) bzw. Stromverbrauch nach WLTP in Kilowattstunden je 100 Kilometer (kWh/100 km), bis zur ersten Dezimalstelle nach dem Komma, ausgedrückt;
- 7. offizielle spezifische CO2-Emissionen nach WLTP, ausgedrückt in Gramm je Kilometer (g/km), auf eine ganze Zahl kaufmännisch gerundet; der Wert ist mittels eines Pfeiles auf der CO2-Skala zu markieren.
(3) Die graphische Darstellung des Hinweises hat gemäßAnhang zu erfolgen. Der Hinweis hat folgende Angaben zu enthalten: offizieller Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sowie das der jeweiligen Kraftstoffart entsprechend der ÖNORM EN 16942; „Kraftstoffe – Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität – Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation“, ausgegeben am 15. November 2016 (erhältlich beim Austrian Standards Institute/Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien), zugeordnete geometrische Symbol.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021
Gesetzesnummer
20010377
Dokumentnummer
NOR40237444
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