Inkrafttreten
§ 3.
(1) Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten hinsichtlich der I. Jahrgänge mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(2) Die Anlage 1 Abschnitt I sowie Abschnitt VII Unterabschnitt F und die Anlage 2 Abschnitt I sowie Abschnitt VII Unterabschnitt D in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2019 treten hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges jeweils mit 1. September 2019 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 2020 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I und VII der Anlage 1 und die Abschnitte I und VII der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021
Gesetzesnummer
20009623
Dokumentnummer
NOR40234931
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)