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§ 3 Hochschul-Einstufungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung

§ 3

Die nachstehend genannten, nach § 16 Abs. 1 und 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV (Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung) verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:

  1. 2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
  1. 3. Schulpraktische Studien und begleiteter Schuldienst:
  1. 4. Ergänzende Studien:

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