Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung
§ 3
Die nachstehend genannten, nach § 16 Abs. 1 und 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV (Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung) verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
- Humanwissenschaften ........... LVG I,
- 2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
- Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Fachliche Bildung, Angewandte Informatik, Deutsch und Kommunikation, Fremdsprache, Ernährungswissenschaft, Textilchemie, Werkstättenbetriebslehre, Netzwerktechnik ……. LVG I,
- Lehrveranstaltungen mit ausschließlich praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Küchenpraxis, Modeatelier …… LVG III,
- sonstige Lehrveranstaltungen ..... LVG II,
- 3. Schulpraktische Studien und begleiteter Schuldienst:
- Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des Lehrverhaltenstrainings ............ LVG II,
- sonstige Lehrveranstaltungen .............. LVG III,
- 4. Ergänzende Studien:
- Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrecht) ……. LVG I,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Blended Learning, Mediendidaktik, Politische Bildung oder Informatik ……. LVG II,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Bewegung und Sport ….. LVG III.
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