Ziele der Grundausbildung
§ 3
Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind es,
- 1. die Kenntnisse zu vermitteln, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben des Justizwachdienstes erforderlich sind,
- 2. die Bediensteten mit dem Dienst im Justizressort im Allgemeinen und im Bereich der Justizanstalten im Besonderen vertraut zu machen und
- 3. die erforderlichen Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation der Justizanstalten sowie über die Funktionsweise des Strafvollzugs in Österreich zu vermitteln.
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