EG: Art. VIII § 1, BGBl. I Nr. 161/2004
Allgemeine Eintragungen
§ 3.
Bei allen Rechtsträgern sind einzutragen:
- 1. die Firmenbuchnummer;
- 2. die Firma;
- 3. die Rechtsform;
- 4. der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; falls die Bezeichnung des Sitzes nicht mit dem Namen der politischen Gemeinde übereinstimmt, ist außerdem die politische Gemeinde, in der der Sitz liegt, anzugeben;
- 4a. der Umstand, dass eine für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt ist;
- 5. eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe;
- 6. Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift und ihrer Firma, wenn sie von der Firma der Hauptniederlassung abweicht;
- 7. der Tag der Feststellung der Satzung bzw. des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;
- 8. Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmanns, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Personen sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
- 9. bei Prokuristen deren Name und Geburtsdatum sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
- 10. Vereinbarungen nach den §§ 25 Abs. 2 und 28 Abs. 2 HGB;
- 11. die Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist;
- 12. bei Abwicklung (Liquidation) Name und Geburtsdatum der Abwickler (Liquidatoren) sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
- 13. die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, deren Aufhebung und die Namen der gesetzlichen Vertreter;
- 14. die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens;
- 14a. die Zurückweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkurses gemäß § 63 KO;
- 15. Vorgänge, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird sowie deren Rechtsgrund; die Eintragungen sind sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer vorzunehmen;
- 16. sonstige Eintragungen, die gesetzlich vorgesehen sind.
EG: Art. VIII § 1, BGBl. I Nr. 161/2004
Schlagworte
Exekutionsrecht
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10002997
Dokumentnummer
NOR40061649