§ 3
Zur Vorlage der in § 1 angegebenen Gegenstände sind Erzeuger und Händler von Handfeuerwaffen verpflichtet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Zur Vorlage der in § 1 angegebenen Gegenstände sind Erzeuger und Händler von Handfeuerwaffen verpflichtet.
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