§ 3 BE-Ü-VO

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.1999

§ 3.

(1) Der Umfang der Planungsmaßnahmen bis zur Baureife des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Raum Innsbruck umfaßt:

  1. 1. sämtliche Planungsmaßnahmen, die vor Erlassung einer Verordnung nach § 3 Abs. 1 Hochleistungsstreckengesetz abgeschlossen sein müssen (wie zB die Erstellung der im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendigen Unterlagen);
  2. 2. sämtliche Planungsmaßnahmen, die es ermöglichen, daß auf ihren Grundlagen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und sonstiger für die Ausführung des Bauvorhabens notwendiger Bewilligungen erwirkt werden kann;
  3. 3. Erwerb der für den Hochleistungsstreckenteil Staatsgrenze bei Kufstein-Raum Innsbruck erforderlichen Rechte an Grundstücken, soweit dies bereits im Rahmen der Planung im Hinblick auf die Sicherung des Trassenverlaufes für diesen Hochleistungsstreckenteil zweckmäßig und notwendig erscheint.

(2) Der Bauentwurf für die Ausgestaltung der eisenbahntechnischen Einrichtungen sowie für die Hoch- und Kunstbauten ist auf den Unterlagen gemäß Abs. 1 aufzubauen. Soweit es sich bei den eisenbahntechnischen Einrichtungen um solche der Sicherungs-, Traktionsstrom- und Fernmeldetechnik handelt, sind die Detailplanungen der Österreichischen Bundesbahnen einzubeziehen.

(3) Der Umfang vorbereitender Maßnahmen zur umfassenden Planung des Baues und die Grundsatzplanung des Hochleistungsstreckenteiles Raum Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner (Brenner Basistunnel) als Mitglied einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung umfaßt:

  1. 1. Justieren und Aktualisieren der „Machbarkeitsstudie Brenner
  1. 2. Erstellung eines Vermessungsnetzes (geodätisches Festpunktnetz)
  1. im Projektgebiet;
  1. 3. Planung und Durchführung einer ersten Phase von
  1. und die Erstellung eines technischen Konzeptes für die weiteren
  1. 4. Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Durchführung
  1. 5. Erwerb der für den Hochleistungsstreckenteil Raum Innsbruck -

Schlagworte

Hochbau, Sicherungstechnik, Traktionsstromtechnik

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2026

Gesetzesnummer

10007874

Dokumentnummer

NOR40001739

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