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§ 3 Banderolenverordnung 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.2024

Farbe und Inhalt der Banderole

§ 3.

Die Farben der Banderole sind rot-weiß-rot. Die Banderole hat den der ausgebenden Druckerei zugeteilten Kennbuchstaben oder die zugeteilte Kombination aus Kennbuchstaben, das österreichische Staatswappen und die Betriebsnummer zu enthalten. Das Staatswappen muss sich zwischen dem Kennbuchstaben oder der Kombination aus Kennbuchstaben auf linker Seite und der Betriebsnummer auf rechter Seite befinden.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024

Gesetzesnummer

20005821

Dokumentnummer

NOR40265231

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