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§ 3 Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
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01.1.2004 bis 30.04.2020 (BGBl. II Nr. 61/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
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Beschaffungsmöglichkeit
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Gebäudeakt
Wohnungsakt
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Flächenwidmungsplan
Erschließungsmöglichkeit
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Förderungsmaßnahme
Vorfinanzierung
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