§ 38 StDSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 38

EU-Recht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 146/2013

01.02.2014

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