§ 38 StDSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2001

§ 38

Gemeinschaftsrecht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr umgesetzt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)