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§ 31 Eröffnungsbilanzverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.2011

Wert einer fremden Währung

§ 31

Wird ein Wert in fremder Währung geführt, so ist dieser zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzkurs der EZB) mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Euro umzurechnen.

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