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BGBl III 301/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

301. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
(NR: GP XXIV RV 2151 AB 2235 S. 193. BR: AB 8923 S. 819.)

301.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 52 Abs. 1 des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Faymann

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