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§ 2 Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.8.1971

§ 2

Zur Gewährleistung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes sind alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Hainbaches derart aufeinander abzustimmen, daß nachteilige Auswirkungen auf das ober- und unterirdische Gewässerregime vermieden werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2017

Gesetzesnummer

10010344

Dokumentnummer

NOR12131588

alte Dokumentnummer

N8197148579J

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